Auch in der zweiten Ausgabe unseres novus Personal haben wir für Sie aktuelle Neuerungen aus den Bereichen der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, des Arbeitsrechts und dem Internationalen Bereich zusammengestellt.
Ebenso werden internationale Aspekte der Arbeitnehmerentsendung berücksichtigt.
INHALTSVERZEICHNIS:
EDITORIAL
- Zweites Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet
- Sonderzahlung des Arbeitgebers an eine externe Versorgungseinrichtung der betrieblichen altersversorgung
- Aktuelle Rechtsprechung zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte
- Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers
- 1%-Regelung: Unterschiedliche Behandlung bei Nutzung eines Pkw für mehrere Einkunftsarten durch Unternehmer bzw. Arbeitnehmer
- Rechtsprechungsänderung zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung der 1%-Regelung
- Differenzierung zwischen der Kleinbetragsregelung (44-Euro-Freigrenze) und der Anwendung des Rabattfreibetrags bei Warengutscheinen
- Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Outplacement-Beratung
- Entgelttransparenzgesetz beschlossen
- Bundestag beschließt neue Regelungen für Betriebsrenten
- Neuregelungen im Mutterschutzrecht
- Wer muss gehen? Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Unwirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Kündigungsschutz nach Entlassungsverlangen des Betriebsrats
- Probezeit: Vorsicht bei Vereinbarung spezieller Kündigungsfristen
- Bundesagentur: Erleichterungen beim Aufhebungsvertrag vs. Sperrzeit
- Kopftuchverbot in privaten Unternehmen
- Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbots wegen fehlender Karenzentschädigung
- Anrechnung von Prämien und Zulagen auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch
- Altersdiskriminierung bei Arbeitsangebot mit Verweis auf ein junges dynamisches Team
- Angemessenheitskontrolle bei der Hinterbliebenenversorgung
- Mitarbeiterentsendung: Aufteilung des nicht direkt zuordenbaren Arbeitslohns und Lohnsteuerabzug
- Berufliche Vorsorge in der Schweiz eines Grenzgängers aus Deutschland