In der aktuellen Ausgabe unseres novus Finanzdienstleistungen befassen wir uns mit einem Thema, das die Finanzinstitute seit geraumer Zeit beschäftigt: MiFID II. So ist zu erwarten, dass der überwiegende Teil der Neuregelungen zwar zum 3.1.2018 umgesetzt sein wird. Die vollständige Umsetzung wird sich allerdings noch in das Jahr 2018 hineinziehen. Grund hierfür ist u. a., dass erst kürzlich Hinweise zur Auslegung von Regelungen bekannt wurden.
INHALTSVERZEICHNIS:
EDITORIAL
AUFSICHTSRECHT
- MaRisk – novellierte Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Kraft getreten
- BAIT – der zentrale Baustein für die IT-Aufsicht im Bankensektor
- MiFID II – Endspurt
STEUERRECHT
INTERN