Die sog. AVBFernwärmeV soll einen attraktiven Rechtsrahmen für die preisgünstige und umweltfreundliche Wärmeversorgung bieten - mit erheblichen Änderungen für Wärmelieferanten. Auch erläutern wir die Eckpunkte des bereits im Mai 2024 in Kraft getretenen „Solarpaket 1“. Energieintensive Unternehmen können auch nach dem Auslaufen der Preisbremsen mittels weiterer Entlastungsmaßnahmen ihre wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sichern, bedürfen allerdings einer energierechtlichen Prüfung. Wir geben einen Überblick. Last but not least soll die Reform des Strom- und Energiesteuerrechts zum 01.01.2025 dem Bürokratieabbau dienen.
novus | Im Focus – Wärmewende
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novus | Rechtsberatung
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- Eine neue Chance für Carbon Capture and Storage!
novus | Wirtschaftsprüfung
novus | Steuerberatung