Der Körperschaftsteuersatz in den Niederlanden entwickelt sich in den kommenden Jahren wie folgt:
Gewinne bis 200.000 Euro (Niedrigkörperschaftsteuersatz) | Gewinne über 200.000 Euro (Hauptkörperschaftsteuersatz) | |
2019 | 19 % | 25 % |
2020 | 16,5 % | 22,55 % |
2021 | 15 % | 20,5 % |
Für ab 2019 erzielte Verluste wird der Verlustvortrag von bislang neun auf sechs Jahre eingeschränkt. Bei Verlusten vor 2019 gilt weiterhin der Verlustvortragszeitraum von neun Jahren. Bislang bestehende Restriktionen bei der Verrechnung von Verlusten aus Holding- und Finanzierungstätigkeiten gelten für Verluste ab 2019 nicht mehr.
In Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben (sog. ATAD I) wurden folgende Regelungen beschlossen: Mit Wirkung zum 1.1.2019 wurde eine Zinsschrankenregelung eingeführt, wonach der Abzug von Nettozinsen auf 30 % des EBITDA begrenzt wird. Betragen die Nettozinsen maximal 1 Mio. Euro, kommt die Zinsschranke nicht zur Anwendung. Die Abzugsbeschränkung ist auf Ebene jedes Steuersubjekts anzuwenden, wobei eine niederländische Organschaft als ein Steuersubjekt gilt. Nicht abziehbare Nettozinsen können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Im Falle eines Anteilseignerwechsels kann der Zinsvortrag allerdings untergehen. Bisher bestehende Zinsabzugsbeschränkungen, z. B. für Holdinggesellschaften, wurden im Gegenzug dazu aufgehoben.
Zudem wurde die Hinzurechnungsbesteuerung neu geregelt. Diese greift, wenn mehr als 50 % der Anteile an einer ausländischen Gesellschaft von niederländischen Körperschaftsteuerpflichtigen gehalten werden und die ausländische Gesellschaft mit passiven Einkommen (z. B. Dividenden, Zinsen, Lizenzzahlungen, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen sowie Miet- und Leasingeinkünfte) einer Besteuerung von unter 9 % unterliegt oder der Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft auf der schwarzen Liste der EU über nicht kooperative Staaten geführt wird.
Die Besteuerung im Falle des grenzüberschreitenden Transfers von Wirtschaftsgütern eines Unternehmens wird verschärft. Bislang wurde die daraus resultierende Steuer unter bestimmten Bedingungen über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet. Ab 2019 ist diese Steuer in fünf Jahresraten zu entrichten.
Hinweis
Entgegen früherer Ankündigungen wurde die Dividendensteuer nicht abgeschafft. Somit ist weiterhin eine Quellensteuer von 15 % bei der Ausschüttung von Dividenden durch eine niederländische Kapitalgesellschaft einzubehalten (s. hierzu auch IStR-LB in IStR Heft 1/2019, S. 2).