Der mögliche Verlust der Gemeinnützigkeit ist für viele steuerbegünstigte Körperschaften ein latentes Risiko. Für die Aberkennung kommen viele Ursachen in betracht (Sauer/Schwarz, Sb 11, 143). Seitens des BFH und der Finanzverwaltung werden auch Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung als gemeinnützigkeitsschädlich eingestuft. Ein aktuelles Urteil des FG Münster (30.6.11, 9 k 2649/10 k) bietet Anlass, diesen Problemkreis und insbesondere die Frage nach den Folgen der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten näher zu betrachten.
- Aufsatz von RA/StB Dr. Jörg Sauer, StB Elke Richter, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, Stiftungsbrief 12/2011, S. 225 ff. -