Bereits im Dezember 2019 und im März 2020 veröffentlichte das BMF Entwürfe für ein ATADUmsG. Nun hat es abermals einen überarbeiteten Entwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes vorgelegt, mit dem folgende EU-rechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden sollen:
- Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
- Hinzurechnungsbesteuerung (mit unveränderter Niedrigsteuergrenze von 25 %)
- Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen durch hybride Gestaltungen
Die Änderungen im AStG sollen grundsätzlich erstmals in 2021 zur Anwendung kommen. Änderungen im EStG sollen teilweise bereits in 2020 zu beachten sein, so z. B. die neue Regelung zum Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG-E.
Dem Vernehmen nach ist der neue Entwurf noch nicht mit dem BMWi abgestimmt. Das offizielle Gesetzgebungsverfahren wurde bislang nicht eingeleitet und es ist unklar, ob und wann es beginnen soll.
Hinweis
Anders als noch im Referentenentwurf vom 24.3.2020 vorgesehen, beinhaltet der aktuelle Entwurf keine gesetzliche Neuregelung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes.