deen
Nexia Ebner Stolz

Presse

Manipulation von VW-Dieselmotoren: Steuerliche Folgen

  • Et­waige Wert­min­de­run­gen von Fahr­zeu­gen steu­er­lich un­be­acht­lich
  • Rück­wir­kende Erhöhung der Kfz-Steuer möglich
  • Keine steu­er­straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen für Kfz-Hal­ter
Stutt­gart, 13. Ja­nuar 2016 - Die im Herbst 2015 be­kannt ge­wor­de­nen Ma­ni­pu­la­tio­nen zahl­rei­cher Fahr­zeug­mo­delle mit Die­sel­mo­to­ren des Volks­wa­gen Kon­zerns könn­ten dazu führen, dass der Wert der be­trof­fe­nen Fahr­zeuge spürbar ge­min­dert ist.
 
Sollte aus dem sog. Ab­gas­skan­dal tatsäch­lich eine Wert­min­de­rung re­sul­tie­ren, dürfte noch zu klären sein, ob Be­trof­fene zi­vil­recht­li­che An­sprüche ge­genüber VW gel­tend ma­chen können. Es stellt sich aber auch die Frage, ob und wie sich eine sol­che Wert­min­de­rung steu­er­lich aus­wir­ken kann. Die Bun­des­re­gie­rung lehnte je­doch be­reits auf eine par­la­men­ta­ri­sche An­frage vom 18.12.2015 (BT-Drs. 18/7126) hin eine Berück­sich­ti­gung ei­ner et­wai­gen Wert­min­de­rung als Be­triebs­aus­gabe oder als Wer­bungs­kos­ten ab. „Dem­nach kann we­der der Be­triebs­in­ha­ber, der be­trof­fene VW-Fahr­zeuge im Be­trieb ein­setzt, die Wert­min­de­rung in Form ei­ner höheren Ab­schrei­bung nut­zen und da­mit seine Er­trag­steu­er­be­las­tung min­dern. Noch kann der Ar­beit­neh­mer mit einem Pkw ei­ner der Mar­ken des VW-Kon­zerns, den er z. B. auch für Dienst­rei­sen nutzt, höhere Fahr­zeug­kos­ten als Rei­se­kos­ten in sei­ner Ein­kom­men­steu­er­erklärung an­ge­ben. Da­mit droht eine et­waige Wert­min­de­rung be­trof­fe­ner Fahr­zeuge, so­weit es nicht zu ei­ner Kom­pen­sa­tion durch VW kommt, voll zu Las­ten der Kfz-Hal­ter zu ge­hen,“ erläutert Steu­er­ex­perte Vol­ker Schmidt von Eb­ner Stolz in Stutt­gart.
 
Auf be­trof­fene Kfz-Hal­ter könnte aber noch mehr Un­ge­mach zu­kom­men. Denn sollte in­folge der Ma­ni­pu­la­tio­nen bei der Er­mitt­lung der Kfz-Steuer von zu nied­ri­gen Ab­gas­wer­ten aus­ge­gan­gen wor­den sein und er­gibt sich un­ter Berück­sich­ti­gung der tatsäch­li­chen Ab­gas­werte eine höhere Kfz-Steuer, könnte diese vom Fis­kus noch nach­ge­for­dert wer­den. Rechts­an­walt und Steu­er­be­ra­ter Schmidt be­zwei­felt hier eher, ob ge­gen eine nachträgli­che Steu­er­erhöhung Ver­trau­ens­schutz ins Feld geführt wer­den kann. Al­ler­dings hat der VW-Kon­zern be­reits im No­vem­ber 2015 an­gekündigt, et­waige Kfz-Nach­for­de­run­gen zu über­neh­men.
 
Als schwa­cher Trost bleibt da­bei: Die Bun­des­re­gie­rung sieht je­den­falls keine steu­er­straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen für die Kfz-Hal­ter, die bis­lang zu we­nig Kfz-Steuer ge­zahlt ha­ben. Es ste­hen kei­ner­lei An­halts­punkte für eine Steu­er­hin­ter­zie­hung oder eine leicht­fer­tige Steu­er­verkürzung im Raum. „Al­les an­dere würde die Dinge auf den Kopf stel­len, denn die durch die Ma­ni­pu­la­tio­nen Ge­schädig­ten wuss­ten de­fi­ni­tiv nichts von den Falschan­ga­ben, so dass ein für eine Straf­ver­fol­gung er­for­der­li­cher Vor­satz oder Fahrlässig­keit nicht vor­liegt,“ so Steu­er­ex­perte Schmidt.

Über Ebner Stolz

Eb­ner Stolz ist eine der größten un­abhängi­gen mit­telständi­schen Be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land und gehört zu den Top Ten der Bran­che. Das Un­ter­neh­men verfügt über jahr­zehn­te­lange fun­dierte Er­fah­rung in Wirt­schaftsprüfung, Steu­er­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung. Die­ses breite Spek­trum bie­ten über 1.200 Mit­ar­bei­ter in dem für sie ty­pi­schen mul­ti­dis­zi­plinären An­satz in al­len we­sent­li­chen deut­schen Großstädten und Wirt­schafts­zen­tren an. Als Marktführer im Mit­tel­stand be­treut das Un­ter­neh­men über­wie­gend mit­telständi­sche In­dus­trie-, Han­dels- und Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men al­ler Bran­chen und Größenord­nun­gen.

Länderüberg­rei­fende Prüfungs- und Be­ra­tungs­aufträge führen sie zu­sam­men mit den Part­nern von Ne­xia In­ter­na­tio­nal durch, einem der zehn größten welt­wei­ten Netz­werke von Be­ra­tungs- und Wirt­schaftsprüfungs­un­ter­neh­men mit ins­ge­samt 565 Büros in 121 Ländern.

nach oben