- Antragsfrist für Entschädigung aus Anlage-Betrug von Ende Februar auf Ende April verlängert
- Beweisdokumente der Bank erforderlich
- Opfer-Fonds mit vier Milliarden US-Dollar
- Bis jetzt über 9.000 Anträge aus 75 Ländern gestellt
Stuttgart, 25. Februar 2014. Anleger, die mit dem US-Börsenbetrüger Bernard Madoff Geld verloren haben, können sich noch bis Ende April eine Entschädigung sichern. Die ursprünglich sehr kurz gesetzte Frist bis Ende Februar wurde überraschend auf 30. April 2014 verlängert. Darauf weist die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz hin.
Für die Opfer hat das Justizministerium in den USA einen Fonds mit rund vier Milliarden US-Dollar eingerichtet. Das Kapital wird unter allen geschädigten An-legern ausgezahlt, die sich bis Fristende anmelden. „Bislang sind mehr als 9.000 Anträge aus 75 Ländern eingegangen. Wir rechnen damit, dass Anleger aus dem Fonds zwischen 5 und 25 Prozent des angelegten Kapitals zurück erhalten können“, sagt Holger Jenzen, Steuerberater bei Ebner Stolz. Jenzen, der zahlreiche geschädigte Anleger betreut, erklärt, dass trotz Fristverlängerung schnelles Handeln gefragt ist: „Betroffene Anleger müssen Beweisdokumente von ihrer Bank anfordern und Formulare in englischer Sprache ausfüllen. Die bisher eingegangenen Anträge sind durchschnittlich mit 90 Seiten Anhang versehen. Schon deswegen ist das Verfahren komplex.“
Madoff hatte über Jahrzehnte hohe Gewinne versprochen und mit dem frischen Geld neuer Anleger bezahlt. Ein Gericht verurteilte den Börsenmakler im Juni 2009 zu 150 Jahren Haft. Es war der bislang größte Fall von Anlegerbetrug in den USA. Über Investmentfonds legten auch zahlreiche deutsche Privatanleger Geld bei Madoff an. Der Opferfonds deckt ihre Ansprüche für Geldanlagen vor dem 12. Dezember 2008 ab. Vom ebenfalls noch laufenden Insolvenzverfahren über das Madoff-Vermögen werden dagegen vor allem Banken und Direktinvestoren profitieren.
Der Opfer-Fonds im Internet: http://www.madoffvictimfund.com