Berücksichtigung von Barausgleichszahlungen als Werbungskosten?
Die grundsätzliche Beschränkung des Verlustausgleichs des § 23 Abs. 3 S. 8 EStG ist verfassungsgemäß. Das Abzugsverbot der Barausgleichszahlungen bei den Einkünften aus Leistungen, den vereinnahmten Stillhalterprämien, ist die folgerichtige Ausprägung der Systematik des § 22 Nr. 2 und Nr. 3 EStG. ...lesen Sie mehr