Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer
Zwar kann eine sog. technische Stundung auch ohne Antrag zinslos und intern vorgenommen werden und ist deshalb kein Fall des § 222 AO. Sie setzt jedoch (im Unterschied zu einer Verrechnungsstundung) fällige, wenn auch nicht zur Zahlung gestellte Ansprüche voraus. ...lesen Sie mehr