Verlängerte Reinvestitionsfrist bei Rücklage für Ersatzbeschaffung
Die Finanzverwaltung verlängert die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung nach R 6.6 EStR um jeweils ein Jahr, wenn diese ansonsten in einem nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden. ...lesen Sie mehr