Erstmals wurden Erlasse zum neuen Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 2b GrEStG veröffentlicht.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zum einen die bereits bestehenden gleich lautenden Erlasse zur Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzenden Personengesellschaften, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG Grunderwerbsteuer auslösen, überarbeitet und zum anderen erstmals Erlasse zum neuen Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 2b GrEStG veröffentlicht. ...lesen Sie mehr