Gleich lautende Erlasse zur Grundstückszurechnung bei Share Deals
Mit den in allen offenen Fällen anzuwendenden gleich lautenden Erlassen vom 16.10.2023 greifen die obersten Finanzbehörden der Länder die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Zurechnung von Grundstücken im Hinblick auf die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals auf. ...lesen Sie mehr