Erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung bei inländischer Betriebsstätte
Laut FG Köln setzt die Gewährung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung für die inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft voraus, dass die Tätigkeit der Gesellschaft insgesamt und nicht nur beschränkt auf die Betriebsstätte kürzungsunschädlich ist. ...lesen Sie mehr