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Gesetzgeber fördert Attraktivität von PV-Anlagen
Nachdem bereits im Juli 2022 mit dem sog. Osterpaket energierechtliche Änderungen gesetzgeberisch umgesetzt wurden, zog der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 auch steuerlich nach, um den Betrieb von PV-Anlagen noch attraktiver zu machen. Die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Maßnahmen sehen sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerliche Förderungen für PV-Anlagen vor.
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Steuerliche Förderung von betrieblichen E-Bikes
Die Überlassung bzw. unentgeltliche oder teilentgeltliche Übereignung eines E-Bikes vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer wird immer beliebter. Unternehmen dient es als wirkungsvolles Instrument bei der Suche und Bindung von Mitarbeitern. Arbeitnehmer können gegenüber dem Kauf eines privaten Fahrrads von finanziellen Vorteilen profitieren. Zudem kommt ein Dienstfahrrad der Gesundheit und der Umwelt zugute. Auch aus steuerlicher Sicht kann sich die zur Verfügungstellung eines E-Bikes durch den Arbeitgeber lohnen.
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Steuerliche Förderung der E-Mobilität
Derzeit wird verstärkt auf E-Mobilität gesetzt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Luftqualität insb. in Ballungsräumen zu verbessern. Neben einem sog. Umweltbonus sieht der Gesetzgeber konkrete steuerliche Begünstigungen für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb vor.