AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber, die Möglichkeit des Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden für Zwecke der AfA mit dem Jahressteuergesetz 2022 abzuschaffen. Davon wurde aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahren Abstand genommen, so dass die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG weiterhin Anwendung findet. Das BMF geht hierauf nun ausführlich ein. ...lesen Sie mehr