Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
Die Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO setzt u. a. eine Überschuldung voraus. Hierbei muss es sich um einen zumindest für sechs Wochen andauernden Zustand handeln. Kurzzeitige Negativsalden genügen nicht. ...lesen Sie mehr