Temporäre Erleichterungen bei Insolvenzantragspflichten
Als Bestandteil des Entlastungspakets III wurden temporäre Änderungen der Insolvenzantragsregelungen Erleichterungen für Unternehmen geschaffen, die durch die aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten belastet sind. Die entsprechenden Maßnahmen sind zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2022, S. 1966). Sie gelten vom 09.11.2022 bis 31.12.2023. ...lesen Sie mehr