Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäftes
Beim Erwerb einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich wirtschaftlich betrachtet um ein Kapitalanlagegeschäft. Soweit die schriftlichen Unterlagen eine ausreichende Darstellung der Funktion des Produkts und der mit ihm verbundenen Chancen und Risiken enthielten, kann ein bloßes Unterlassen weiterer bewertender Hinweise keine Verletzung der Aufklärungspflicht begründen. ...lesen Sie mehr