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Rechtsberatung

Kundenfahrten bei auswärtiger Arbeitsstelle vergütungspflichtig

Fahr­ten zum Kun­den und zurück sind laut Bun­des­ar­beits­ge­richt vergütungs­pflich­tige Ar­beit.

Er­bringt ein Ar­beit­neh­mer seine Tätig­keit an ei­ner auswärti­gen Ar­beits­stelle, leis­tet er mit den Fahr­ten zum Kun­den und zurück vergütungs­pflich­tige Ar­beit. Zu die­sem Er­geb­nis kommt das BAG mit Ur­teil vom 25.4.2018 (Az. 5 AZR 424/17, DStR 2018, S. 2158) und sieht es da­bei als un­er­heb­lich an, ob der Fahrt­an­tritt und das Fahr­tende vom Be­trieb des Ar­beit­ge­bers oder von der Woh­nung des Ar­beit­neh­mers aus er­fol­gen.

Wei­ter führt das BAG aus, dass durch Ar­beits- oder Ta­rif­ver­trag eine ge­son­derte Vergütungs­re­ge­lung für eine an­dere als die ei­gent­li­che Tätig­keit und da­mit auch für Fahr­ten zu auswärti­gen Ar­beits­stel­len ge­trof­fen wer­den kann. Al­ler­dings dürfe für die in einem Ka­len­der­mo­nat ins­ge­samt ge­leis­tete vergütungs­pflich­tige Ar­beit der ge­setz­li­che An­spruch auf den Min­dest­lohn nicht un­ter­schrit­ten wer­den.

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