Laut dem Entwurfsschreiben vom 18.07.2022 müssen Steuerpflichtige, die virtuelle Währungen im Betriebsvermögen halten, insbesondere die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der AO sowie der steuerlichen und außersteuerlichen Einzelgesetze beachten. Bei Verwendung von Datenverarbeitungssystemen sei zudem sicherzustellen, dass die Daten für die Finanzverwaltung jederzeit verfügbar und lesbar sind.
Die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für virtuelle Währungen im Privatvermögen sollen im Wesentlichen den allgemeinen Mitwirkungspflichten der AO unterliegen. Maßgeblich sei in diesem Zusammenhang eine ordnungsgemäße Dokumentation der Tätigkeiten. Anhaltspunkte dafür liefert das Entwurfsschreiben anhand einer beispielhaften Aufzählung von aufzubewahrenden Daten.
In ihrem Aufsatz „Stellungnahme des BMF zu Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token - Überblick über das BMF-Entwurfsschreiben v. 18.7.2022“, der in der DStR Heft 38/2022, S. 1942ff. erschienen ist, ordnen Dr. Markus Ertel und Svenja Lindtner das Entwurfsschreiben ein und geben erste Handlungsempfehlungen für Steuerpflichtige.