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Konzernabschluss 2017 - Aktuelle Herausforderungen

Auswirkung neuer DRS-Standards auf die Kapitalkonsolidierung, den Konzerneigenkapitalspiegel und bei der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Ziel un­se­res Work­shops ist es, Sie mit den ab dem Ge­schäfts­jahr 2017 an­zu­wen­den­den Ände­run­gen so­wie den we­sent­li­chen In­hal­ten der DRS ver­traut zu ma­chen, so­wie Ih­nen mit Tipps und der Dar­stel­lung aus­gewähl­ter Sach­ver­halte die Er­stel­lung Ih­rer Kon­zern­ab­schlüsse zu er­leich­tern.

© Thinkstock

Das Ge­schäfts­jahr 2017 neigt sich dem Ende zu und als­bald sind die Kon­zern­ab­schlüsse zu er­stel­len. Da­bei sind ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen un­be­dingt zu berück­sich­ti­gen. So ent­hal­ten die vom Deut­sche Rech­nungs­le­gungs Stan­dards Com­mit­tee er­las­se­nen Stan­dards wich­tige Emp­feh­lun­gen zur An­wen­dung der Grundsätze über die Kon­zern­rech­nungs­le­gung.

Im Ge­schäfts­jahr 2017 sind fol­gende Stan­dards (DRS) erst­mals an­zu­wen­den:

  • Kon­zern­ei­gen­ka­pi­tal (DRS 22)
  • Ka­pi­tal­kon­so­li­die­rung (Ein­be­zie­hung von Toch­ter­un­ter­neh­men in den
    Kon­zern­ab­schluss) (DRS 23)
  • Im­ma­te­ri­elle Vermögens­ge­genstände im Kon­zern­ab­schluss (DRS 24)

Diese Stan­dards brin­gen Neue­run­gen mit sich und ent­hal­ten Klar­stel­lun­gen, die sich auf die Er­stel­lung des Kon­zern­ab­schlus­ses aus­wir­ken. Vor die­sem Hin­ter­grund möch­ten wir Sie zu un­se­rem Work­shop „Her­aus­for­de­rung Kon­zern 2017“ ein­la­den.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ver­an­stal­tung ent­neh­men Sie bitte dem Ver­an­stal­tungs­flyer.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt 120,00 Euro zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer.

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