deen

Aktuelles

Kein Schadensersatz für Solar-Millenium-Anleger

OLG Nürnberg 20.11.2013, 6 U 644/13

Das OLG Nürn­berg hat die Scha­dens­er­satz­klage meh­re­rer An­le­ger, die im Jahr 2009 eine Un­ter­neh­mens­an­leihe der So­lar Mill­en­nium AG ge­zeich­net hat­ten, als un­begründet ab­ge­wie­sen. Die An­le­ger hat­ten gerügt, im da­ma­li­gen Emis­si­ons­pro­spekt nicht genügend über die Ri­si­ken auf­geklärt wor­den zu sein, und mach­ten hierfür vier Führungskräfte des Kon­zerns ver­ant­wort­lich.

Der Sach­ver­halt:
Die kla­gen­den An­le­ger zeich­ne­ten im Jahr 2009 in un­ter­schied­li­cher Höhe In­ha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen des Un­ter­neh­mens So­lar Mill­en­nium AG. Die vier Be­klag­ten wa­ren zu der Zeit in führen­der Po­si­tion im Kon­zern tätig. An­fang 2012 wurde über das Vermögen der So­lar Mill­en­nium AG das In­sol­venz­ver­fah­ren eröff­net.

Die Kläger mach­ten dar­auf­hin Scha­dens­er­satz­an­sprüche ge­gen die Be­klag­ten gel­tend. Sie sind der An­sicht, im da­ma­li­gen Emis­si­ons­pro­spekt, auf des­sen Grund­lage sie die An­leihe ge­zeich­net hat­ten, nicht genügend über die Ri­si­ken auf­geklärt wor­den zu sein. Es sei darin ein allzu po­si­ti­ves Bild von der wirt­schaft­li­chen Lage des Kon­zerns ge­zeich­net wor­den. Ins­bes. seien die Ri­si­ken der An­leihe nicht mit der ge­bo­te­nen Klar­heit deut­lich ge­macht wor­den.

Das LG gab der Klage im Hin­blick auf drei Be­klagte statt und ver­ur­teilte diese zu Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen in ei­ner Ge­samthöhe von 53.000 €. Die Klage ge­gen den vier­ten Be­klag­ten, ein früheres stell­ver­tre­ten­des Auf­sichts­rats­mit­glied, wies das LG ab. Auf die Be­ru­fung der (ver­ur­teil­ten) Be­klag­ten wies das OLG die Kla­gen ab. Die Re­vi­sion wurde nicht zu­ge­las­sen; al­ler­dings können die Kläger ge­gen die Nicht­zu­las­sung der Re­vi­sion Be­schwerde zum Bun­des­ge­richts­hof ein­le­gen.

Die Gründe:
Die Kläger ha­ben ge­genüber den Be­klag­ten kei­nen An­spruch auf Scha­dens­er­satz.

Der Emis­si­ons­pro­spekt wies die von den Klägern gerügten De­fi­zite nicht auf; je­den­falls nicht im Hin­blick auf den maßge­ben­den Er­kennt­nis­stand zum Zeit­punkt der Pro­spekt­veröff­ent­li­chung im Jahr 2009. Der Pro­spekt stellte die Aus­sich­ten des Kon­zerns zwar op­ti­mis­ti­sch dar, aber er ver­schwieg das schwie­rige Um­feld, in dem sich das Un­ter­neh­men zu be­haup­ten hatte, kei­nes­wegs.

Darüber hin­aus ent­hielt er eine Fülle von Ri­si­ko­hin­wei­sen bis hin zu der War­nung, dass es bei ungüns­ti­gem Ge­schäfts­ver­lauf so­gar zum To­tal­ver­lust der Geld­an­lage kom­men könne. Die Ri­si­ko­hin­weise wa­ren auch kei­nes­wegs ver­steckt, son­dern für einen sorgfälti­gen Le­ser des Pro­spekts er­kenn­bar.

nach oben