Nachdem das Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013 in 2012 (JStG 2013 alt) nicht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens geführt hat, übernahmen die Regierungsfraktionen die insb. auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben umzusetzenden Maßnahmen in den Entwurf eines neuen Gesetzgebungsverfahrens zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz auch „JStG 2013 light“ genannt. Dieses Gesetz passierte am 28.2.2013 den Bundestag. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22.3.2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Allerdings reagierte der Bundesrat bereits insofern ablehnend, als er am 1.3.2013 einen Gesetzesantrag für ein neues Jahressteuergesetzes 2013 verabschiedete und damit beabsichtigt, seine bereits im Juli 2012 im Rahmen des JStG 2013 alt vorgebrachten Vorschläge doch noch umzusetzen, gewissermaßen ein „JStG 2013 reloaded“. Insbesondere greift der Bundesrat dadurch erneut die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen zur Cash-GmbH, zur Vermeidung sog. RETT-Blocker und zur Einschränkung der Verlustnutzung im Rückwirkungszeitraum einer Umwandlung erneut auf. Die folgende Übersicht befasst sich mit den einzelnen Regelungen dieses „JStG 2013 reloaded“ und stellt Gemeinsamkeiten zu dem „JStG 2013 light“ heraus. Der Ausgang beider Gesetzgebungsverfahren ist derzeit ungewiss. Möglich erscheint, dass der Bundesrat am 22.3.2013 den Vermittlungsausschuss zu dem „JStG 2013 light“ anrufen und darauf drängen wird, dieses um die im „JStG 2013 reloaded“ enthaltenen Regelungen zu ergänzen.
BMF zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Nach mehreren Vorentwürfen wurde nun mit Schreiben vom 11.11.2020 das BMF-Schreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge geändert. ...lesen Sie mehr