
§ 2b UStG: Zwingende Anwendung erst ab 2025 geplant
Nach einer Verlautbarung des Deutschen Städtetags vom 15.11.2022 plant das BMF, die zwingende Erstanwendung des § 2b UStG auf den 01.01.2025 zu verschieben. Die Umsetzung soll im Jahressteuergesetz 2022 erfolgen. ...lesen Sie mehr