Steuerfreiheit von Zusatzzahlungen anlässlich der Corona-Krise
Um den besonderen Einsatz von Beschäftigten in der Corona-Krise auch finanziell zu würdigen, werden Sonderl1.12.2020 eistungen an Arbeitnehmer, die diese zwischen dem 30.6.2021 und dem erhalten, lohnsteuerfrei und sozialversicherungsbeitragsfrei gestellt. ...lesen Sie mehr