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Workshop IT-Recht und Digitalisierung

IT-Beschaffung - Was ist zu beachten?

IT ist längst nicht mehr nur ein Mit­tel zur Un­terstützung un­ter­neh­me­ri­scher Pro­zesse. Die Zu­kunfts­ori­en­tiert­heit, Ska­lier­bar­keit und Qua­lität der IT-Land­schaft ent­schei­det über den wirt­schaft­li­chen Er­folg und die Markt­durch­set­zung ei­nes Un­ter­neh­mens.

Workshop IT-Recht und Digitalisierung© Thinkstock

Zu­gleich wer­den mit vor­an­schrei­ten­der Di­gi­ta­li­sie­rung nicht nur die tech­ni­schen, son­dern auch die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen, wie jüngst durch die Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung, im­mer kom­ple­xer.

Aus­ge­hend von den klas­si­schen For­men der IT-Be­schaf­fung und -Nut­zung zeigt der Work­shop auf, wel­che ty­pi­schen recht­li­chen Ri­si­ken bei der Ver­trags­ge­stal­tung zu ver­mei­den sind, und was zu be­ach­ten ist, um die di­gi­tale Trans­for­ma­tion recht­lich ab­zu­si­chern.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in unse­rem Ver­an­stal­tungs­f­lyer.

Die Teil­nah­me­ge­bühr beträgt EUR 120,00 zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer.