
Woher stammt Ihre Begeisterung für das Thema IFRS?
Meine Begeisterung hat sich schon im Studium entwickelt, da ich mich in einem Seminar intensiv mit der Konzernrechnungslegung nach IFRS befasst habe. Da mir das viel Spaß bereitet hat, habe ich dann auch meine Masterarbeit in diesem Bereich verfasst und die Besonderheiten der Kapitalkonsolidierung nach den Vorschriften der IFRS untersucht. In den IFRS liegt die Zukunft, da die Welt und somit auch die Rechnungslegung internationaler wird und deshalb möchte ich genau in diesem Themenfeld arbeiten. In Deutschland ist das HGB der Standard, aber die IFRS sind die Sprache, die die ganze Welt versteht.
Wie verlief danach Ihr Einstieg bei Ebner Stolz?
Ich wollte gezielt in der Wirtschaftsprüfung einsteigen. Meine heutige Stelle, bestehend aus der Wirtschaftsprüfung und IFRS-Beratungsprojekten, war in dieser Form nicht ausgeschrieben. Aus dem Gespräch mit einem der Partner im Rahmen der CareerDays der Universität Hohenheim hat sich letztlich aufgrund meiner Affinität für die IFRS mein derzeitiges Aufgabengebiet ergeben. Das hat dann perfekt gepasst!
Meinen Start hatte ich im März 2020, inmitten der „busy season“. Daher habe ich anfangs Jahresabschlussprüfungen begleitet. Nach der Prüfungssaison begann für mich das Beratungsgeschäft. Mein erstes Projekt war die Erstellung eines Konzernanhangs nach IFRS, das passte zu meinem Vorwissen und meinem Interesse. Das zweite war dann das klassische IFRS Projekt: die Umstellung des Jahresabschlusses von HGB nach IFRS.
Welche Aufgaben nehmen Sie bei diesen Projekten wahr?
Als Consultant begleite ich den gesamten Prozess vom Kick-Off-Workshop bis zur Abschlusspräsentation. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach IFRS erhalten wir beispielsweise den Jahresabschluss nach lokalem Recht und passen diesen an die IFRS-Standards an. Ich analysieren daraufhin die einzelnen Posten in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Dort, wo es unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften zwischen den Standards gibt, überarbeite ich den Ausweis bzw. die Bewertung. Dieser Schritt benötigt allerdings auch weiterführende Erläuterungen, die ich für den Erstellungsbericht oder den Anhang formuliere. Teilweise, insbesondere bei Routineaufgaben, übernehme ich die Kommunikation mit den Mandanten.
Inwieweit konnte Ebner Stolz Sie auch nach dem Einstieg überzeugen?
Bei Ebner Stolz gefällt mir besonders, dass ich nicht nur auf einen Bereich festgelegt bin. Ich arbeite jetzt sowohl in der Prüfung als auch in der Erstellung nach HGB und IFRS - das Spektrum ist breit und unglaublich spannend. Dieser Seitenwechsel vom Prüfer zum Ersteller und umgekehrt macht es für mich sehr interessant und abwechslungsreich.
Wie geht es jetzt für Sie weiter?
Derzeit lerne ich als Consultant jeden Tag fachlich Neues dazu. Mit mehr Erfahrung erfolgt dann typischerweise der Aufstieg zum Senior Consultant und die Übernahme weiterer Verantwortung in den Projekten. Eines steht fest: Meine fachliche und persönliche Weiterentwicklung ist aufgrund der täglichen Praxis mit stets neuen Fragestellungen und den Fortbildungsmöglichkeiten von Ebner Stolz seit dem ersten Tag gewährleistet. Das Thema IFRS werde ich dabei definitiv beibehalten.