Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem BMF zum Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012) Stellung genommen. Darin kritisiert das IDW insbesondere, dass ausländische Vorschriften eine inländische Buchführungspflicht nach § 140 AO begründen können. Außerdem bemängelt das IDW das Betriebsausgabenabzugsverbot von durch die EU-Kommission festgesetzten Geldbußen als Betriebsausgaben sowie die Anhebung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze.
Quelle: IDW-Aktuell vom 08.06.2012
Das Schreiben des IDW auf der Homepage des IDW finden Sie hier.