IDW PS 610 berücksichtigt bereits die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes vom 20.12.2012 (BGBl. I vom 27.12.2012, S. 2730 ff.). Danach ist u.a. der Prüfungsbericht künftig nicht vom Abschlussprüfer an die zuständige Regulierungsbehörde zu übersenden, sondern von dem Aufraggeber der Prüfung des Jahresabschlusses. Ferner wurde der Anwendungsbereich von § 6b EnWG geändert, sodass IDW PS 610 umbenannt wurde.
Der Prüfungsstandard wird zur Zeit vorbereitet für die Veröffentlichung in Heft 2/2013 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 1/2013. Der Hauptfachausschuss (HFA) hatte ihn am 29.11.2012 verabschiedet. Die materiellen Änderungen im Vergleich zur Fassung des IDW EPS 610 n.F. (Stand: 25.11.2011) wurden dokumentiert in einer Downloaddatei im Mitgliederbereich unserer Website, Rubrik Aus der Facharbeit, Änderungen von endgültigen Verlautbarungen; die Datei wird nach Erscheinen der IDW Fachnachrichten dort eingestellt werden.
Quelle: IDW-Aktuell vom 29.01.2013