Entsprechend der Mitteilung des IDW vom 10.10.2012 wurde der IDW PS 345 an den geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst.
Neben den Anpassungen der Tz. 19a und 22a ist im Wesentlichen der Anhang 1: Übersicht über die Einzelregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) von den Änderungen betroffen: Der Begriff "kann" kennzeichnet gemäß der Präambel des DCGK zukünftig keine Anregung mehr. Soweit im Kodex "kann" verwendet wird, bezeichnet dies eine eingeräumte Option, die nun mit "K = Kann-Regelung" gekennzeichnet wird. Der Befassungsgrad des Abschlussprüfers (vgl. Spalten 3 bis 5 in Anhang 1 des IDW PS 345) wurde bei einigen Empfehlungen geändert.
IDW PS 345 wird in Heft 11/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 4/2012 veröffentlicht werden. Im Mitgliederbereich der IDW Website, Rubrik Aus der Facharbeit, Änderungen von endgültigen Entwürfen, ist in Kürze eine marked-up Version des IDW PS 345 hinterlegt, aus der die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion ersichtlich sind.
Quelle:IDW-Aktuell vom 10.10.2012