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IDW PS 250 n.F. zur Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung verabschiedet

IDW PS 250 n.F. legt den Zu­sam­men­hang zwi­schen der We­sent­lich­keit und dem Prüfungs­ri­siko so­wie der Prüfungs­pla­nung dar und ver­deut­licht den Ein­fluss von fal­schen An­ga­ben auf die Prüfungs­durchführung so­wie auf die Rech­nungs­le­gung und das Prüfungs­ur­teil. Der Prüfungs­stan­dard wird zur Zeit vor­be­rei­tet für die Veröff­ent­li­chung in Heft 1/2013 der IDW Fach­nach­rich­ten so­wie dem WPg-Supp­le­ment 1/2013. Die neue Fas­sung wird an­zu­wen­den sein für Be­richts­zeiträume ab dem 15.12.2012. Für Be­richt­zeiträume da­vor gilt die Fas­sung des IDW PS 250 vom 09.09.2010.

Ein Do­ku­ment, das die Ände­run­gen ge­genüber der Ent­wurfs­fas­sung IDW EPS 250 n.F. zeigt, ist nach dem Er­schei­nen der IDW Fach­nach­rich­ten 1/2013 im Mit­glie­der­be­reich ab­ruf­bar (Ru­brik: Aus der Fach­ar­beit, Ände­run­gen von endgülti­gen Ver­laut­ba­run­gen). Auch die Folgeände­run­gen in IDW PS 210 und IDW PS 400 wer­den do­ku­men­tiert.

Quelle: IDW-Ak­tu­ell

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