Der HFA des IDW hat am 01.03.2012 in seiner 227. Sitzung den IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.) verabschiedet. Dieser IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen von Konzernabschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2011 beginnen.
Der IDW PS 320 n.F. wird in Heft 4/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 2/2012 veröffentlicht werden.
Quelle: IDW-Aktuell vom 28.03.2012