Der Hauptfachausschuss des IDW nahm in seiner Sitzung am 25.11.2011 den IDW Prüfungshinweis: Jahresabschlussprüfung bei Finanzdienstleistungsinstituten unter besonderer Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (IDW PH 9.520.1) billigend zur Kenntnis. Der Bankenfachausschuss verabschiedete ihn zuvor, vorbereitet wurde er vom Arbeitskreis "Wertpapierhandelsgesetz/ Finanzdienstleistungsinstitute".
Hintergrund für die Verabschiedung ist die Aufhebung des IDW Prüfungsstandards: Besonderheiten und Problembereiche bei der Abschlussprüfung von Finanzdienstleistungsinstituten (IDW PS 520) i.d.F. vom 02.07.2001 vom HFA am 25.11.2011, weil diese Verlautbarung die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen nicht berücksichtigte. Für die Jahresabschlussprüfung bei Finanzdienstleistungsinstituten ergeben sich insb. im Aufsichtsrecht regelmäßig Änderungen; der Bankenfachausschuss (BFA) hat daher diese Verlautbarung als IDW Prüfungshinweis verabschiedet, um künftig kurzfristiger auf gesetzliche Änderungen reagieren zu können. IDW PH 9.520.1 legt keine über die geltenden Anforderungen hinausgehenden verpflichtenden Anforderungen fest.
Dieser IDW Prüfungshinweis wird in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden, anschließend in der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung", Supplement 1/2012.
Quelle: IDW-Aktuell vom 28.12.2011