Der HFA des IDW hat am 19.06.2013 den überarbeiteten IDW Prüfungshinweis: Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB (IDW PH 9.200.2) verabschiedet.
Die redaktionellen Änderungen betreffen vor allem die Anpassung der Tz. 9 an die Beurteilung von Fehlern im Anhang im neu gefassten IDW Prüfungsstandard: Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 250 n.F.). Klargestellt wird, dass es sich bei der Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB um eine originäre Anhangangabe handelt, die anderen Einblickszielen dient. Das Unterlassen einer solchen Angabe ist gemäß IDW PS 250 n.F., Tz. 28, grundsätzlich wesentlich. Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Regelung ergibt sich damit nicht.
IDW PH 9.200.2 (Stand: 19.06.2013) wird in Heft 7/2013 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg Supplement 3/2013 veröffentlicht werden.
Quelle: IDW-Aktuell vom 27.06.2013