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IDW EPS 480 verabschiedet - Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck

In der Pra­xis wer­den ver­mehrt Aufträge außer­halb der klas­si­schen Ab­schlussprüfung zur Prüfung ver­gan­gen­heits­ori­en­tier­ter Fi­nanz­in­for­ma­tio­nen er­teilt. Oft­mals wer­den hierfür Rech­nungs­le­gungs­grundsätze für einen spe­zi­el­len Zweck zu­grunde ge­legt, die dar­auf aus­ge­rich­tet sind, den In­for­ma­ti­ons­bedürf­nis­sen be­stimm­ter Adres­sa­ten ge­recht zu wer­den (z.B. Rech­nungs­le­gungs­be­stim­mun­gen für die Steu­er­bi­lanz oder ver­trag­lich ver­ein­barte Rech­nungs­le­gungs­grundsätze). Hier­nach auf­ge­stellte Ab­schlüsse be­zeich­net man als Ab­schlüsse für einen spe­zi­el­len Zweck.

Der HFA hat am 23.01.2013 den Ent­wurf ei­nes IDW Prüfungs­stan­dards: Die Prüfung von Ab­schlüssen für einen spe­zi­el­len Zweck (IDW EPS 480) ver­ab­schie­det, der die Be­rufs­auf­fas­sung zur Durchführung sol­cher Prüfun­gen dar­legt.

Ein Down­load fin­den Sie auf der Web­site des IDW in der Ru­brik Ver­laut­ba­run­gen, Down­load von Entwürfen. IDW EPS 480 wird in Heft 3/2013 der IDW Fach­nach­rich­ten so­wie dem WPg-Supp­le­ment 1/2013 veröff­ent­licht wer­den. Es be­steht die Möglich­keit zur Stel­lung­nahme bis zum 30.09.2013.

Quelle: IDW Ak­tu­ell

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