In der Praxis werden vermehrt Aufträge außerhalb der klassischen Abschlussprüfung zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen erteilt. Oftmals werden hierfür Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck zugrunde gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden (z.B. Rechnungslegungsbestimmungen für die Steuerbilanz oder vertraglich vereinbarte Rechnungslegungsgrundsätze). Hiernach aufgestellte Abschlüsse bezeichnet man als Abschlüsse für einen speziellen Zweck.
Der HFA hat am 23.01.2013 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW EPS 480) verabschiedet, der die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen darlegt.
Ein Download finden Sie auf der Website des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. IDW EPS 480 wird in Heft 3/2013 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 1/2013 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2013.
Quelle: IDW Aktuell