Der Krankenhausfachausschuss des IDW hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Werkstätten für behinderte Menschen gemäß § 12 Abs. 4 und 5 WVO (IDW RS KHFA 2) inhaltlich angepasst. Anlass der Überarbeitung war, dass in der Verlautbarung bislang nicht das Schema der Zusammensetzung des Arbeitsergebnisses berücksichtigt war. Bei der Überarbeitung wurden zudem die Ausführungen zur Buchführung, zur Betriebsabrechnung und zum Jahresabschluss erweitert. Der HFA hat die geänderte Fassung des IDW RS KHFA 2 am 13.03.2013 billigend zur Kenntnis genommen.
IDW RS KHFA 2 wird in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg-Supplement 2/2013 veröffentlicht werden.
Quelle: IDW-Aktuell vom 02.04.2013