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Hinzurechnungsbesteuerung: Ebner Stolz erzwingt Vorlagebeschluss vor dem EuGH

JUVE Steuermarkt

Wi­der­spricht die steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung von Un­ter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen im Aus­land dem EU-Recht? Diese Frage hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) jüngst dem Eu­ropäischen Ge­richts­hof (EuGH) zur Ent­schei­dung vor­ge­legt, wie nun be­kannt wurde (Be­schluss vom 12.10.2016 I R 80/14).

Im vor­lie­gen­den Fall ver­trat Prof. Dr. Klaus We­ber, Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart, eine deut­sche Ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft, die zu 30 Pro­zent an ei­ner Schwei­zer AG be­tei­ligt war.

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