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Wirtschaftsprüfung

HEUBECK AG veröffentlicht Update der Richttafeln 2018 G

Für die Er­mitt­lung der Pen­si­onsrück­stel­lun­gen sind die Richt­ta­feln der HEU­BECK AG von zen­tra­ler Be­deu­tung. Die im Juli 2018 veröff­ent­lichte neue 2018-Fas­sung wurde nun noch­mals kor­ri­giert.

Am 4.10.2018 veröff­ent­lichte die HEU­BECK AG über­ra­schend eine geänderte Ver­sion der im Juli die­sen Jah­res veröff­ent­lich­ten Richt­ta­feln RT 2018 G (vgl. zur ur­sprüng­li­chen Fas­sung). Gemäß Begründung der HEU­BECK AG wurde der Trend zur Erhöhung der Le­bens­er­war­tung in den zunächst veröff­ent­lich­ten Richt­ta­feln über­schätzt und in der neuen Ver­sion kor­ri­giert. Man gehe darin wei­ter­hin von einem An­stieg der Pen­si­onsrück­stel­lun­gen so­wohl in HGB- als auch in IFRS-Ab­schlüssen im Ver­gleich zur An­wen­dung der Richt­ta­feln RT 2005 G aus. Die quan­ti­ta­ti­ven Aus­wir­kun­gen der vor­ge­nom­me­nen An­pas­sun­gen wur­den als „ge­ring“ ver­an­schlagt.

Hinweis

Es bleibt ab­zu­war­ten, in­wie­weit sich der Pro­zess der An­er­ken­nung der neuen Ta­feln in­folge der nachträgli­chen Ände­rung verzögern wird. Hier­bei geht die HEU­BECK AG un­verändert da­von aus, dass die kor­ri­gier­ten Ta­feln RT 2018 G von den Fi­nanz­behörden an­er­kannt wer­den.

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