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Hessisches FG: Mit der Entfernungspauschale ist auch die zweite tägliche Fahrt eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte abgegolten.

Hessisches FG 6.2.2012, 4 K 3301/09

Ar­beit­neh­mer, die aus be­ruf­li­chen Gründen zwei­mal am Tag vom Wohn­ort zu ih­rer Ar­beits­stelle fah­ren, können in ih­rer Steu­er­erklärung nur ein­mal die Ent­fer­nungs­pau­schale, die schon für die er­ste Fahrt gilt, an­set­zen. Ein wei­te­rer Wer­bungs­kos­ten­ab­zug ist für die zweite Fahrt nicht möglich.

Der Sach­ver­halt:
Der Kläger ist Mu­si­ker. Er fuhr in den Streit­jah­ren sehr häufig zwei­mal täglich von zu Hause zum Thea­ter, da er nach dem Ar­beits­ver­trag so­wohl an den Pro­ben als auch an den Aufführun­gen teil­neh­men mus­ste. Die Pause zwi­schen Pro­ben und Aufführun­gen be­trug an die­sen Ta­gen min­des­tens vier Stun­den.

Für sol­che Tage setzte der Mu­si­ker die Ent­fer­nungs­pau­schale für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Ar­beitsstätte zwei­mal an. Das Fi­nanz­amt berück­sich­tigte die Ent­fer­nungs­pau­schale hin­ge­gen nur ein­mal pro Tag. Hier­ge­gen wen­det sich der Kläger mit sei­ner Klage.

Das FG wies die Klage ab. Das Ur­teil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Das Fi­nanz­amt hat die Ent­fer­nungs­pau­schale zu Recht nur ein­mal pro Tag berück­sich­tigt.

Zwar liegt eine Un­gleich­be­hand­lung des Klägers zu an­de­ren Ar­beit­neh­mern vor, die trotz ge­rin­ger Auf­wen­dun­gen für Fahr­ten zur Ar­beitsstätte eben­falls die volle Ent­fer­nungs­pau­schale er­hal­ten. Auch ist das sog. ob­jek­tive Net­to­prin­zip durch­bro­chen, weil der Kläger zwei­mal am Tag an­fal­lende Auf­wen­dun­gen nicht dop­pelt an­set­zen kann.

Darin liegt je­doch keine ver­fas­sungs­wid­rige Un­gleich­be­hand­lung, weil es sich im Ver­gleich zu an­de­ren Ar­beit­neh­mern um einen aty­pi­schen Fall han­delt. Zu­dem be­wegt sich der Ge­setz­ge­ber im In­ter­esse ei­nes ver­ein­fach­ten Steu­er­ver­fah­rens mit der ein­schlägi­gen ge­setz­li­chen Re­ge­lung in § 9 EStG, nach der die Ent­fer­nungs­pau­schale nur ein­mal pro Ar­beits­tag berück­sich­tigt wird, in­ner­halb des ihm zu­ste­hen­den Ty­pi­sie­rungs­spiel­raums.

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