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Herausforderungen in Zeiten von 4.0

FOKUS – Rechtliche Fallstricke und steuerliche Besonderheiten beim Softwarebezug und bei IT-Projekten

Heut­zu­tage setzt je­des Un­ter­neh­men Soft­ware ein und muss diese folg­lich auch be­schaf­fen. Zu­meist wer­den da­bei Stan­dard-Lösun­gen ein­ge­kauft – teil­weise kommt es aber für be­son­dere Zwecke auch zu größeren IT-Pro­jek­ten, falls spe­zi­elle An­pas­sungs­pro­gram­mie­run­gen er­for­der­lich sind oder es um die Er­stel­lung in­di­vi­du­el­ler Soft­ware für be­son­dere Zwecke geht.

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Dazu ge­trof­fene Ver­ein­ba­run­gen gehören zu den kon­fliktträch­tigs­ten Verträgen für Un­ter­neh­men, zu­mal IT-Pro­jekte sich ge­le­gent­lich so­gar als nicht um­setz­bar er­wei­sen und ganz schei­tern. Wenn sich also Kon­flikte zwi­schen dem Soft­ware­an­bie­ter bzw. dem Soft­ware­ent­wick­ler und dem Kun­den an­bah­nen oder die Zu­sam­men­ar­beit be­en­det wer­den soll, kommt es auf sinn­volle ver­trag­li­che Re­ge­lun­gen an. Es ist da­her er­for­der­lich, sich hier­mit be­reits zu Be­ginn ei­nes je­den Pro­jek­tes aus­ein­an­der zu set­zen und je­den­falls die we­sent­li­chen ju­ris­ti­schen Fall­stri­cke zu ken­nen.

Des Wei­te­ren wer­den in der Ver­an­stal­tung die bei Soft­ware­be­zug und IT-Pro­jek­ten maßgeb­lich zu be­ach­ten­den bi­lan­zi­el­len und steu­er­li­chen Be­son­der­hei­ten be­leuch­tet. Ne­ben der ver­trag­li­chen Aus­ge­stal­tung kommt es hier auf die tatsäch­li­che Durchführung und eine ent­spre­chende Do­ku­men­ta­tion an.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 75,00 zzgl. Um­satz­steuer, bzw. EUR 100,00 zzgl. Um­satz­steuer bei zwei Per­so­nen aus einem Un­ter­neh­men. In der Gebühr ent­hal­ten sind Se­mi­nar­un­ter­la­gen, Getränke und ein Im­biss.

Zielgruppe

Geschäftsführer und Verantwortliche in den Bereichen IT und Recht sowie Rechnungswesen/Steuern.