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Rechtsberatung

Grippeschutzimpfung: Beeinträchtigungen stellen keinen Arbeitsunfall dar

Ge­sund­heits­be­einträch­ti­gun­gen aus vom Ar­beit­ge­ber frei­wil­lig un­ter­brei­te­ten Imp­fan­ge­bo­ten führen in der Re­gel zu kei­nem Ar­beits­un­fall im Sinne der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung.

Un­ter­brei­tet der Ar­beit­ge­ber sei­nem Ar­beit­neh­mer ein Imp­fan­ge­bot, etwa zur Grip­pe­schutz­imp­fung, zu des­sen An­nahme der Ar­beit­neh­mer nicht ver­pflich­tet ist, be­steht für et­waige ge­sund­heit­li­che Be­einträch­ti­gun­gen aus der Imp­fung kein An­spruch ge­gen die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft auf Ent­schädi­gungs­leis­tun­gen. Dies ent­schied das LSG Rhein­land-Pfalz in ei­ner noch nicht rechtskräfti­gen Ent­schei­dung vom 06.09.2021 (Az. L 2 U 159/20).

Hin­weis: Im Streit­fall ent­wi­ckelte sich bei dem Gas­tro­no­mie­lei­ter ei­nes Kran­ken­hau­ses ein un­kla­rer au­to­in­flam­ma­to­ri­scher Pro­zess, der auf die vor Jah­ren durch­geführte Imp­fung zurück­geführt wurde. Das LSG ver­neinte einen Ar­beits­un­fall im Sinne des Rechts der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung, da insb. nicht nach­ge­wie­sen sei, dass die Teil­nahme an der Grip­pe­schutz­imp­fung ei­ner ob­jek­tiv be­ste­hen­den Haupt- oder Ne­ben­pflicht aus dem Be­schäfti­gungs­verhält­nis ge­dient habe. Der Ar­beit­neh­mer sei we­der aus dem Ta­rif- oder Ar­beits­ver­trag ver­pflich­tet ge­we­sen, an der Imp­fung teil­zu­neh­men, noch habe eine den Ar­beit­neh­mer zu der Imp­fung ver­pflich­tende Wei­sung des Ar­beit­ge­bers im Rah­men des Di­rek­ti­ons­rechts vor­ge­le­gen. Die al­lein sub­jek­tive Vor­stel­lung des Ar­beit­neh­mers, durch die Imp­fung auch den In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers zu die­nen, genüge nicht, um Ver­si­che­rungs­schutz zu begründen. Da der Ar­beit­neh­mer kei­nen un­mit­tel­ba­ren körper­li­chen Kon­takt zu den Pa­ti­en­ten des Kran­ken­hau­ses hatte, hat das LSG die Imp­fung auch nicht auf­grund ei­nes erhöhten In­fek­ti­ons­ri­si­kos und da­mit der Tätig­keit selbst als er­for­der­lich an­ge­se­hen.

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