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Steuerberatung

Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan tritt am 1.2.2019 in Kraft

Seit 2013 wurde ver­han­delt, jetzt ist es so­weit; das größte, je­mals von der EU ab­ge­schlos­sene bi­la­te­rale Ab­kom­men ist un­ter Dach und Fach. Es tritt am 1.2.2019 in Kraft.

Am 8.12.17 ist das Frei­han­dels­ab­kom­men zwi­schen der EU und Ja­pan of­fi­zi­ell durch den EU-Kom­mis­si­onspräsi­den­ten Juncker und den ja­pa­ni­schen Pre­mier­mi­nis­ter Abe be­schlos­sen wor­den. Das Ab­kom­men war schon seit 2013 in der Dis­kus­sion und wurde selbst bei welt­po­li­ti­sch hoch­re­le­van­ten Er­eig­nis­sen wie dem G7-Gip­fel  in Ham­burg the­ma­ti­siert.

Wa­ren und Dienst­leis­tun­gen im Ge­samt­wert von mehr als 86 Mil­li­ar­den Euro im eu­ropäischen Ex­port ma­chen das Ab­kom­men zu einem der be­deu­tends­ten Ab­kom­men der wirt­schafts­po­li­ti­schen His­to­rie der Eu­ropäischen Union. Da­durch wer­den enorme neue Markt­chan­cen eröff­net.  Zölle bis zu 1 Mrd. Euro wer­den re­du­ziert und der ja­pa­ni­sche Markt  mit 127 Mio. Ver­brau­chern er­schlos­sen. Das Frei­han­dels­ab­kom­men setzt sich die Über­win­dung der Hürden eu­ropäischer und ja­pa­ni­scher Ex­port­un­ter­neh­men im in­ter­na­tio­na­len Han­del ebenso wie den Kli­ma­schutz zum Ziel, wo­bei letz­te­res zum ers­ten Mal über­haupt Ein­zug in ein Frei­han­dels­ab­kom­men fin­det.

Das Frei­han­dels­ab­kom­men ba­siert auf den höchs­ten Stan­dards für Ar­beit, Si­cher­heit, Um­welt und Ver­brau­cher­schutz. Es ist darüber hin­aus das er­ste Han­dels­ab­kom­men, wel­ches eine spe­zi­fi­sche Ver­pflich­tung zum Pa­ri­ser Kli­ma­ab­kom­men enthält.
Für eu­ropäische Un­ter­neh­men eröff­nen sich da­mit at­trak­tive, neue Markt­chan­cen.

Das Ab­kom­men tritt am 1.2.2019 of­fi­zi­ell in Kraft.

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