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Frankreich: Genereller Quellensteuereinbehalt ab 1.1.2019

Zum 1.1.2019 wird in Frank­reich das Steu­er­er­he­bungs­ver­fah­ren zur Ein­kom­men­steuer um­ge­stellt.

In Frank­reich wird zum 1.1.2019 das Steu­er­er­he­bungs­ver­fah­ren zur Ein­kom­men­steuer um­ge­stellt. Bis­lang war auf Ba­sis der bis Mai bzw. Juni des Fol­ge­jah­res ein­ge­reich­ten Steu­er­erklärung die im Sep­tem­ber des Fol­ge­jah­res be­rech­nete Steuer nachträglich zu ent­rich­ten. Ab dem kom­men­den Jahr wird hin­ge­gen grundsätz­lich die Ein­kom­men­steuer auf in Frank­reich zu ver­steu­ernde Einkünfte per Quel­len­steu­er­ein­be­halt er­ho­ben. Da­von aus­ge­nom­men sind zum einen Einkünfte, die be­reits einem Quel­len­steu­er­ein­be­halt un­ter­lie­gen, insb. Di­vi­den­den, Zin­sen und an nicht in Frank­reich ansässige Ar­beit­neh­mer ge­zahlte Ar­beits­ent­gelte. Zum an­de­ren un­ter­lie­gen außer­gewöhn­li­che Einkünfte, wie z. B. Ge­winne aus der Veräußerung von Im­mo­bi­lien, nicht dem Quel­len­steu­er­ein­be­halt.

Der neue Quel­len­steu­er­ein­be­halt er­folgt ent­we­der durch den Schuld­ner der Einkünfte, wie z. B. durch den Ar­beit­ge­ber hin­sicht­lich Ar­beits­einkünf­ten, oder durch die französi­schen Steu­er­behörden, wie z. B. bei Einkünf­ten von selbständig Täti­gen.

Be­mes­sungs­grund­lage der Quel­len­steuer sind grundsätz­lich die Einkünfte ohne Berück­sich­ti­gung von Abzügen. Der an­zu­wen­dende Steu­er­satz ori­en­tiert sich in der Re­gel von Ja­nuar bis Au­gust ei­nes Jah­res nach dem Steu­er­satz des vor­letz­ten Jah­res, der sich dort aus der Steu­er­ver­an­la­gung er­gab. Von Sep­tem­ber bis De­zem­ber ei­nes Jah­res ist der er­mit­telte Steu­er­satz des letz­ten Jah­res maßgeb­lich.

Un­verändert wird der endgültig zu zah­lende Steu­er­be­trag im Rah­men ei­nes Steu­er­fest­set­zungs­ver­fah­rens er­mit­telt.

Hinweis

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Sys­tem­um­stel­lung ent­neh­men Sie bitte dem Ne­xia In­ter­na­tio­nal Tax Link Sep­tem­ber 2018, der un­ter www.eb­ner­stolz.de ab­ruf­bar ist. Gerne in­for­mie­ren wir Sie künf­tig über neue Aus­ga­ben des Ne­xia In­ter­na­tio­nal Tax Link per E-Mail. Las­sen Sie uns dazu bitte eine kurze Nach­richt an no­vus@eb­ner­stolz.de zu­kom­men.  

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