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Steuerberatung

Fiktive Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen bei Zuzug

Wer­den GmbH-An­teile nach dem Ein­tritt in die un­be­schränkte Steu­er­pflicht nach § 17 EStG veräußert, kann der bis zum Zeit­punkt des Zu­zugs er­langte Wert­zu­wachs nur dann als fik­tive An­schaf­fungs­kos­ten an­ge­setzt wer­den, wenn die­ser im Weg­zugs­staat tatsäch­lich be­steu­ert wurde.

Kon­kret hatte der BFH in sei­nem Ur­teil vom 26.10.2021 (Az. IX R 13/20, DStR 2022, S. 86) über die Aus­le­gung des Be­griffs „der Steuer un­ter­le­gen“, der be­zo­gen auf den Vermögens­zu­wachs nach § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG erfüllt sein muss, zu ent­schei­den. In dem Streit­fall veräußerte ein zu­vor in den Nie­der­lan­den ansässi­ger Ge­sell­schaf­ter ei­ner nie­derländi­schen Ka­pi­tal­ge­sell­schaft seine An­teile an die­ser nach dem Ein­tritt in die un­be­schränkte Steu­er­pflicht in Deutsch­land. Im Rah­men der Er­mitt­lung des Veräußerungs­ge­winns nach § 17 EStG wurde der vor dem Zu­zug er­langte Wert­zu­wachs als fik­tive An­schaf­fungs­kos­ten berück­sich­tigt, ob­wohl die­ser im Zeit­punkt des Weg­zugs in den Nie­der­lan­den nicht be­steu­ert wurde. So­wohl die Fi­nanz­ver­wal­tung als auch das FG Düssel­dorf wi­der­spra­chen die­ser Vor­ge­hens­weise.

Im Er­geb­nis gab der BFH der Vor­in­stanz Recht. Ent­ge­gen der Auf­fas­sung des FG Düssel­dorf komme es je­doch laut BFH für den An­satz des Wert­zu­wach­ses in der Veräußerungs­ge­winn­er­mitt­lung nicht dar­auf an, ob die im Weg­zugs­staat tatsäch­lich Steu­ern in­folge des Weg­zugs auf den Wert­zu­wachs ge­zahlt wur­den. Ent­schei­dend sei laut BFH al­lein, ob eine Be­steue­rung im Weg­zugs­staat recht­lich vor­ge­se­hen war. Als Nach­weis müsse zu­min­dest ein Steu­er­be­scheid des Weg­zugs­staats vor­lie­gen, in dem die frag­li­che Steuer be­rech­net und fest­ge­setzt wurde. Da ein sol­cher im vor­lie­gen­den Fall nicht er­gan­gen war, sei der Wert­zu­wachs nicht zu berück­sich­ti­gen.

Hin­weis: Die­ses Aus­le­gungs­er­geb­nis steht - so der BFH wei­ter - eben­falls im Ein­klang mit dem Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zwi­schen Deutsch­land und der Nie­der­lande.

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