Mit Blick auf die jüngst gekürzten Einspeisevergütung ist die Profitabilität von Photovoltaik neu zu überdenken.
Immobilienbesitzer, die derzeit in Immobilien investieren, sollten daher auf die weniger bekannten Umstände der umsatzsteuerlichen Behandlung und der Erhöhung des Zuschusses für die Eigennutzung des Stroms hingewiesen werden. Zudem existiert noch ein ebenfalls kaum bekanntes Förderprogramm. Hierauf weist Herr RA/StB Volker Schmidt, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, in seinem in der Zeitschrift Steuerconsultant 4/2010 erschienenen Aufsatz hin.
- Aufsatz von RA/StB Volker Schmidt, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, in Steuerconsultant 4/2010 -