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Steuerberatung

Generalanwalt des EuGH: Sanierungsklausel nicht EU-rechtswidrig

Mit Wir­kung zum 1.1.2008 wurde die Sa­nie­rungs­klau­sel gemäß § 8c Abs. 1a KStG ein­geführt. Diese kommt je­doch bis­lang nicht zur An­wen­dung, da die EU-Kom­mis­sion die Re­ge­lung mit Be­schluss vom 26.1.2011 (2011/527/EU) als EU-rechts­wid­rige staat­li­che Bei­hilfe be­ur­teilte.

Hier­ge­gen er­ho­bene Kla­gen wur­den u. a. mit Ur­teil des EuG vom 4.2.2016 (Rs. T-287/11, Heit­kamp Bau­Hol­ding/Kom­mis­sion) ab­ge­wie­sen und die Rechts­auf­fas­sung der Kom­mis­sion bestätigt.

In dem dar­auf­hin be­trie­be­nen Rechts­mit­tel­ver­fah­ren beim EuGH kommt der Ge­ne­ral­an­walt Nils Wahl in sei­nen Schlus­santrägen vom 20.12.2017 (Rs. C-203/16 P) zum ge­gen­tei­li­gen Er­geb­nis und ver­neint das Vor­lie­gen ei­ner EU-rechts­wid­ri­gen staat­li­chen Bei­hilfe.

Hinweis

Es bleibt ab­zu­war­ten, ob der EuGH der Rechts­auf­fas­sung des Ge­ne­ral­an­walts fol­gen wird, was in der Ver­gan­gen­heit in der Mehr­zahl der Ver­fah­ren al­ler­dings der Fall war.

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