Am 13.11.2017 hat der Rat der Europäischen Union mit der Verordnung (EU) 2017/20163 (Amtsblatt der Europäischen Union L 295/21) restriktive Maßnahmen gegen Venezuela verhängt.
Der Rat begründet sein Vorgehen mit der „anhaltenden Beeinträchtigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Venezuela“.
Die Restriktion umfasst unter anderem ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern und von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung und der Ausfuhr von Überwachungsausrüstung. Darüber hinaus wurde das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen, beschlossen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind, sowie von solchen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtssicherheit in Venezuela untergraben.