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EU-Parlament verabschiedet einheitlichen EU-Patentschutz

Das EU-Par­la­ment hat am 11.12.2012 einen ein­heit­li­chen EU-Pa­tent­schutz ver­ab­schie­det. Durch die be­reits mit dem Rat ver­ein­bar­ten Maßnah­men sol­len die Kos­ten für ein EU-Pa­tent um bis zu 80 Pro­zent sin­ken; gleich­zei­tig soll das neue Pa­tent ef­fi­zi­en­ter sein als die be­ste­hen­den Sys­teme zum Schutz von Er­fin­dun­gen von Pri­vat­per­so­nen und Un­ter­neh­men.

Die neuen Re­geln wur­den in drei ge­trenn­ten Ab­stim­mun­gen - zum ein­heit­li­chen Pa­tent­schutz, zu den Über­set­zungs­re­ge­lun­gen so­wie zum ein­heit­li­chen Patent­ge­richt - ver­ab­schie­det. Sie sol­len für einen ein­heit­li­chen Pa­tent­schutz sor­gen, der au­to­ma­ti­sch in al­len 25 Ver­trags­staa­ten gilt - Spa­nien und Ita­lien sind nicht Teil der neuen Re­ge­lung, könn­ten aber je­der­zeit bei­tre­ten. Nach An­ga­ben der Kom­mis­sion könnte ein EU-Pa­tent künf­tig 4.725 € kos­ten; der­zeit sind durch­schnitt­lich 36.000 € fällig.

Die Be­an­tra­gung des ein­heit­li­chen EU-Pa­tents er­folgt über die Eu­ropäische Pa­ten­tor­ga­ni­sa­tion (EPO, keine EU-In­sti­tu­tion). Die Un­ter­la­gen der Pa­tente wer­den auf Eng­li­sch, Französi­sch und Deut­sch zur Verfügung ge­stellt; auch die Anträge müssen in ei­ner die­ser drei Spra­chen ein­ge­reicht wer­den. Anträgen in an­de­ren Spra­chen muss eine Über­set­zung in eine der drei Spra­chen bei­gefügt sein. Über­set­zungs­kos­ten für kleine und mitt­le­rer Un­ter­neh­men, ge­meinnützige Or­ga­ni­sa­tio­nen, Uni­ver­sitäten und öff­ent­li­che For­schungs­ein­rich­tun­gen in der EU wer­den vollständig er­stat­tet.

Das in­ter­na­tio­nale Übe­rein­kom­men zur Schaf­fung ei­nes Ein­heit­li­chen Patent­ge­richts wird am 1.1.2014 in Kraft tre­ten, oder so­bald 13 Ver­trags­staa­ten, dar­un­ter Großbri­tan­nien, Frank­reich und Deutsch­land, es ra­ti­fi­ziert ha­ben wer­den. Die an­de­ren bei­den Rechts­akte tre­ten ab dem 1.1.2014 in Kraft, oder an dem Tag, an dem das in­ter­na­tio­nale Übe­rein­kom­men in Kraft tritt, maßge­bend ist das spätere Da­tum.

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