Die Bundesregierung reagierte hierauf schnell und stellte zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Allerdings war bei deren Beantragung Vorsicht geboten: Bei Überschreitung der Grenze des EU-Beihilferechts von 1 Mio. Euro drohte eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges.
Am 20.11.2020 hat nun die Europäische Kommission eine deutsche Rahmenregelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, über die ein Teil der ungedeckten Fixkosten der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen übernommen werden soll. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Über diese Rahmenregelung kann Deutschland betroffene Unternehmen unterstützen, deren Fixkosten in diesen schwierigen Zeiten nicht durch Einnahmen gedeckt sind.
Unter diese Rahmenregelungen fallen sowohl die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verzeichnen, wodurch die Unternehmen 70 % (Kleinst- und Kleinunternehmen 90 %) ihrer nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten bestreiten. Dies ist bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen möglich.
Die Rahmenregelung ermöglicht auch die Gewährung der „Novemberhilfe“ und der „Novemberhilfe plus“ zur Unterstützung der von den im November 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmen. Dadurch können die Unternehmen 70 % (Kleinst- und Kleinunternehmen 90 %) ihrer in den Monaten März bis November 2020 nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten bestreiten. Die Unterstützung für den Monat November darf höchstens 75 % des Umsatzes in diesem Monat betragen. Generell ist die Unterstützung auf höchstens 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.