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Webinar EU-Fernverkäufe: One-Stop-Shop-Verfahren ab 1.7.2021

On­lin­ebe­stel­lun­gen be­stim­men auch bzw. ge­rade in Zei­ten von Corona den klas­si­schen Ver­sand­han­del. Da­bei wer­den die Wa­ren häufig auch über EU-Bin­nen­gren­zen hin­weg ge­lie­fert. Zum 1.7.2021 ändert sich da­bei die um­satz­steu­er­li­che Be­hand­lung die­ser Lie­fe­run­gen an Nicht­un­ter­neh­mer:

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Be­reits ab ei­ner jähr­li­chen Um­satz­schwelle von ins­ge­samt EUR 10.000 für alle EU-Länder muss dann die Um­satz­be­steue­rung der Be­stim­mungsländer - und nicht die Be­steue­rung im Wa­ren­ur­sprungs­land - berück­sich­tigt wer­den. Bis­lang ist diese Schwelle EU-weit pro Land un­ter­schied­lich und auch deut­lich höher. Ten­den­zi­ell wer­den also künf­tig mehr Un­ter­neh­mer als bis­her von ei­ner Be­steue­rung im Be­stim­mungs­land der Wa­ren be­trof­fen sein. Zur Ver­ein­fa­chung soll die De­kla­ra­tion ab­zuführen­der Um­satz­steuer an­de­rer EU-Länder mit dem „One-Stop-Shop-Ver­fah­ren“ ein­heit­lich bei der Fi­nanz­behörde des Sitz­lan­des der Un­ter­neh­men er­fol­gen können.

Um die an­ste­hen­den Rechtsände­run­gen rich­tig um­zu­set­zen, müssen sich be­trof­fene Un­ter­neh­men über die neue Rechts­lage in­for­mie­ren und auf et­waige Ände­run­gen vor­be­rei­ten. Allzu viel Zeit bleibt hierfür nicht, um An­pas­sun­gen der oft kom­ple­xen Ge­schäfts­pro­zesse im­ple­men­tie­ren zu können.

Eine er­ste Un­terstützung soll un­ser Webi­nar bie­ten: Wir stel­len Ih­nen die Rechtsände­run­gen vor und ar­bei­ten die we­sent­li­chen um­satz­steu­er­li­chen As­pekte für EU-Fern­verkäufer her­aus. Außer­dem be­leuch­ten wir gängige Ge­schäfts­mo­delle im On­line-Han­del im Hin­blick auf die Ände­run­gen. Auch Fern­verkäufe in wich­tige Drittländer wer­den ver­glei­chend ge­genüber­ge­stellt und der zu­gleich ein­geführte neue sog. Im­port-One-Stop-Shop kurz erläutert.

IN­HALTE:

  • Ver­gleich Ver­sand­han­dels­re­ge­lung zum One-Stop-Shop-Ver­fah­ren bei Ein­schal­tung von Markt­platz­be­trei­bern (elek­tro­ni­schen Schnitt­stel­len)
  • Fall­stu­die: Lie­fe­rung ei­nes deut­schen Un­ter­neh­mers an Pri­vat­kun­den/Nicht­un­ter­neh­mer im eu­ropäischen Aus­land
  • Kur­zer Aus­flug zu Ama­zon-Fällen und zu Fern­verkäufen ins/aus dem Dritt­land

Das Webi­nar rich­tet sich an alle, die ihre Pro­dukte End­ver­brau­chern in­ner­halb der EU an­bie­ten. Das sind ne­ben On­linehänd­lern auch Han­dels- und In­dus­trie­un­ter­neh­men. Aber auch Dienst­leis­ter und Be­ra­ter - z. B. (IT-)Dienst­leis­ter, Rechts­anwälte und Steu­er­be­ra­ter -, die für be­trof­fene Un­ter­neh­men ar­bei­ten, er­hal­ten nütz­li­che In­for­ma­tio­nen rund um die Rechtsände­rung.

Das Webi­­­nar wird mit GoTo­We­­­­­­bi­­­­­­nar durch­­­­­­­­­­­ge­­­­­­führt. Als Teil­­­­­­neh­­­­­­mer benö­t­i­­­­­­gen Sie einen PC mit In­ter­­­­­­ne­t­an­­­­­­schluss. Den Ton er­hal­­­­­­ten Sie über die tele­­­­­­fo­­­­­­ni­­­­­­sche Ein­­­­­­wahl in die Kon­­­­­­fe­­­­­­renz oder über Lau­t­­­­­­sp­­­­­­re­cher. Nach der Regi­s­­­­­­trie­rung über den oben links gen­an­n­­­­­­ten GoTo­We­­­­­­bi­­­­­­nar An­mel­­­­­­de­­­­­­link wer­­­­­­den Ih­nen die Zu­gangs­­­­­­da­­­­­­ten zu dem Webi­­­­­­nar auto­­­­­­ma­­­­­­tisch zuge­­­­­­sandt.

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